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BFH  - VIII R 21/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 165 Abs 1 S 1, AO § 165 Abs 1 S 2, AO § 165 Abs 2 S 2

Rechtsfrage

Bleibt ein auf § 165 Abs. 1 Satz 1 AO gestützter Vorläufigkeitsvermerk und die darauf beruhende Änderungsmöglichkeit auch dann bestehen, wenn im erstmaligen Einkommensteuerbescheid ausdrücklich zwischen einer auf § 165 Abs. 1 Satz 1 AO und einer auf § 165 Abs. 1 Satz 2 AO gestützten Vorläufigkeit unterschieden wird, in einem danach ergangenen Änderungsbescheid jedoch lediglich eine auf § 165 Abs. 1 Satz 2 AO gestützte Vorläufigkeit enthalten ist?

Änderungsmöglichkeit; Aufhebung; Vorläufigkeitsvermerk

Fundstelle(n):
HAAAE-36062

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