Berücksichtigung der Zweckbindung aufgrund der Förderung nach dem WoFG bei Ermittlung der Jahresrohmiete?
Sind nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt eingeführte öffentliche Fördermaßnahmen des Wohnungsbaus, wie das Wohnraumförderungsgesetz vom , welches u.a. eine Mietpreisbindung vorsieht, bei der Ermittlung der maßgeblichen Jahresrohmiete nach § 79 Abs. 5 BewG zu berücksichtigen?
Das Verfahren II R 14/13 ist durch Beschluss vom bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 1 BvL 1/15 ausgesetzt.
Bewertung; Hauptfeststellung; Jahresrohmiete
Fundstelle(n): YAAAE-36039
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