Jahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften
1. Aufl. 2013
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3 Struktur und Inhalt der Bilanzrechtsvorschriften im HGB
3.1 Überblick
Das MicroBilG hat zwar zu einigen Änderungen am HGB geführt. Es ist aber kein neuer Unterabschnitt „Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften„ oder ähnliches eingefügt worden. Folglich bleibt die Grundstruktur des Dritten Buches des HGB unverändert:
Das Dritte Buch des HGB ist demnach unterteilt in sechs Abschnitte, deren Inhalt nachfolgend kurz skizziert wird.
3.2 Alle Kaufleute (Abschnitt 1)
Der erste Abschnitt ist von allen Kaufleuten unabhängig von Rechtsform, Branche und Größe zu beachten.
Der Abschnitt enthält seit BilMoG aber auch eine Rückausnahme für kleine Einzelkaufleute. Das sind solche, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500 T€ Umsatzerlöse und 50 T€ Jahresergebnis aufweisen (§ 241a HGB): Kleine Einzelkaufleute sind von den handelsrechtlichen Buchführungs- und Inventurpflichten (§§ 238 bis 241 HGB) und von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses (§ 242 Abs. 4 HGB) befreit. Aufzeichnungen müssen sie daher nur noch für steuerliche Zwecke vornehmen.
Aus steuerlicher Sicht ist für kleine Einzelkaufleute ggf. ...