Jahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften
1. Aufl. 2013
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Vorwort
Rund drei Jahre nach der großen Bilanzrechtsreform, dem BilMoG, hat der Gesetzgeber mit dem MicroBilG eine vermeintlich nur kleine Bilanzrechtsreform nachgeschoben. Doch im Detail steckt hier viel Diskussionsbedarf. Und allein die zahlenmäßige Betroffenheit kann groß sein, denn die Merkmale der neu geschaffenen Klasse der Kleinstkapitalgesellschaft sollen rund 500.000 Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften erfüllen. Das ist immerhin in etwa die Hälfte der überhaupt in Deutschland offenlegungspflichtigen Unternehmen.
Diesen Kleinstkapitalgesellschaften werden eine Reihe von Erleichterungen bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses eingeräumt: Sie können
auf die Aufstellung eines Anhangs verzichten,
eine stark verkürzte Bilanz und
eine stark verkürzte GuV
aufstellen. Außerdem reicht eine Hinterlegungsbekanntmachung für die Bilanz aus; der Abschluss muss nicht mehr elektronisch offengelegt werden.
Das MicroBilG, das durch entsprechende europäische Vorgaben erst möglich gemacht wurde, ist im Eilverfahren durch die Fachwelt und die Parlamente gerauscht. Es hat weniger als ein halbes Jahr vom Referentenentwur...