Darlehensaufnahme durch GbR – Aufteilung der Darlehenszinsen – Überquotale Kostentragung durch einen Mitgesellschafter
Leitsatz
Trägt ein Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts deren Werbungskosten über den seiner Beteiligung entsprechenden
Anteil hinaus, sind ihm diese Aufwendungen im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Gesellschaft
ausnahmsweise dann allein zuzurechnen, wenn insoweit weder eine Zuwendung an Mitgesellschafter oder eine vorläufige Kostenübernahme
zu deren Gunsten beabsichtigt ist noch gegen diese ein durchsetzbarer Ausgleichsanspruch besteht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): TAAAE-35919
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