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FG Köln Beschluss v. - 6 K 3405/11

Gesetze: FGO § 142 Abs 1, ZPO § 114 Satz 1

Prozesskostenhilfe

Erledigung des PKH-Antrags bei Erledigung der Hauptsache

Leitsatz

Ein isolierter Prozesskostenhilfeantrag erledigt sich in der Hauptsache, wenn es zu der vom Antragsteller beabsichtigten Rechtsverteidigung im Rahmen einer Prozessführung noch nicht gekommen ist und dazu auch nicht mehr kommen kann, weil die Sache selbst sich erledigt hat.

Fundstelle(n):
PAAAE-35916

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