Schenkungsteuer: Gewährung eines zinslosen Darlehens – Freigebige Zuwendung trotz Verzinsungsverbots nach iranischem Recht
Leitsatz
Die Gewährung eines zinslosen Darlehens ist auch dann eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, wenn nach
dem für den Darlehensgeber geltenden iranischen Recht in den ersten acht Jahren der Darlehensgewährung keine Zinsen berechnet
werden durften.
Ausreichend ist insoweit, dass die zur Nutzung überlassene Geldsumme nach den allgemeinen Verhältnissen dem Zuwendenden die
Möglichkeit geboten hätte, das Kapital fruchtbringend anzulegen.
Auf eine konkrete anderweitige Nutzungsmöglichkeit des Darlehenskapitals und eine Bereicherungsabsicht des Zuwendenden kommt
es dabei nicht an.
Fundstelle(n): ErbStB 2013 S. 207 Nr. 7 SAAAE-35902
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