Steuerfreiheit der Umsätze einer selbstständigen Musiklehrerin nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSyst-Richtlinie 2006/112/EG
Leitsatz
1. Die im Rahmen einer Franchising-Vereinbarung als Einzelunternehmerin eine Musikschule betreibende Erzieherin kann sich
für die Umsatzsteuerfreiheit ihrer Umsätze auf die für Privatlehrer geltende Vorschrift des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j Mehrwertsteuersystemrichtlinie
2006/112/EG berufen.
2. Der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht” i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystemRL beschränkt sich nicht auf
Unterricht, der zu einer Abschlussprüfung zur Erlangung einer Qualifikation führt oder eine Ausbildung im Hinblick auf die
Ausübung einer Berufstätigkeit vermittelt, sondern schließt andere Tätigkeiten ein, bei denen die Unterweisung in Schulen
und Hochschulen erteilt wird, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler oder Studierenden zu entwickeln, sofern diese
Tätigkeiten nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben.
Tatbestand
Fundstelle(n): DB 2013 S. 8 Nr. 34 DStRE 2013 S. 1186 Nr. 19 EFG 2013 S. 1074 Nr. 13 KÖSDI 2013 S. 18487 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 25/2013 S. 1957 UStB 2013 S. 199 Nr. 7 XAAAE-35893
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