Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage und Bestimmung des
leistenden Unternehmers bei einem Escort-Service
Leitsatz
1. Eine sog. Escort-Agentur, die über
eine Internetseite gegen Entgelt die Begleitung und die Erbringung sexueller
Dienstleistungen durch Damen ermöglicht, welche sich ausschließlich gegenüber
ihr und nicht gegenüber den Kunden zur Leistungserbringung verpflichten, ist
als leistende Unternehmerin anzusehen. Daran ändert sich nichts dadurch, dass
bei vereinbarter Barzahlung die Damen das Entgelt entgegennehmen.
2. Die umsatzsteuerliche
Bemessungsgrundlage umfasst das gesamte von den Kunden für die Inanspruchnahme
der Frauen aufgewandte Entgelt und nicht nur die von der Escort-Agentur
einbehaltenen Beträge.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 8 Nr. 46 DStRE 2014 S. 154 Nr. 3 EFG 2013 S. 646 Nr. 8 YAAAE-35884
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