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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 13 K 4455/11 E EFG 2013 S. 860 Nr. 11

Gesetze: EStG a.F. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchst. dd EStG a.F. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG a.F. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG a.F. § 52 Abs. 36 Satz 5

Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung gegen Einmalbetrag

Leitsatz

  1. Zinsen aus einer Lebensversicherung gegen Einmalbetrag sind nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG a. F. steuerfrei.

  2. Die Einzahlung eines Einmalbetrag durch den Arbeitgeber zur Abgeltung der Ansprüche aus einer betrieblichen Versorgungszusage stellt keine laufende Beitragsleistung i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchst. dd EStG a. F. dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 860 Nr. 11
DAAAE-35878

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