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Track 17 | Reichensteuer: Verfassungsgericht prüft Entlastung für Selbständige in 2007
Das FG Düsseldorf ist davon überzeugt, dass es verfassungswidrig ist, dass in 2007 die Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 % auf 45 % im Ergebnis nicht für die Gewinneinkünfte galt. Das FG hat daher das BVerfG angerufen. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Einführung der Reichensteuer gleichzeitig für 2007 eine auf die Gewinneinkünfte beschränkte Tarifbegrenzung (Entlastungsbetrag nach § 32c EStG) eingeführt hatte.
Im Vorfeld der Bundestagswahl hat ein Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf für Aufmerksamkeit gesorgt. Das FG hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt: Ist die Reichensteuer mit dem Grundgesetz vereinbar? Die Finanzrichter haben dies in erster Instanz verneint. Allerdings nur in einem ganz bestimmten Punkt. Und nur für das Jahr 2007. Klären Sie uns bitte auf!
Die als Reichensteuer bezeichnete Anhebung der Einkommensteuer für besonders hohe Einkommen trat 2007 in Kraft. Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 45 % galt in 2007 im Ergebnis allerdings nicht für die Gewinneinkünfte. Erst ab 2008 erfolgte eine Ausdehnung auf alle Einkunftsarten. Dies wurde damit begründet, dass ab 2008 die Unternehm...