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Track 16 | Außergewöhnliche Belastungen: Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar
Die mit einer Ehescheidung zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten können nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Das FG beruft sich auf die Änderung der Rechtsprechung des BFH im Mai 2011, wonach Zivilprozesskosten grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG zu berücksichtigen sind. Die Finanzverwaltung hat das BFH-Urteil nicht akzeptiert. Mehrere Verfahren sind hierzu anhängig.
Als Stammhörer der NWB Audio-CD „Steuern mobil” wissen Sie: Zum Abschluss informieren wir Sie über besonders interessante Verfahren, die beim Bundesfinanzhof neu anhängig sind.
Schwebende Prozesse eröffnen die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens, ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, den Einspruch bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Ihre Mandanten profitieren so – quasi als Trittbrettfahrer – von Verfahren anderer Steuerzahler.
Eine Finanzgerichtsentscheidung hat in den letzten Wochen für ein besonders großes Medienecho gesorgt: Das Urteil des FG Düsseldorf , wonach die mit einer Ehescheidun...