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Track 09-10 | Raumkosten: Abgrenzung zwischen häuslichen und außerhäuslichen Arbeitszimmern
Nur für häusliche Arbeitszimmer gilt eine Abzugsbeschränkung. Handelt es sich um ein außerhäusliches Arbeitszimmer sind die Raumkosten daher unbegrenzt abzugsfähig. Der BFH hat jüngst in einem Urteil übersichtlich zusammengestellt, unter welchen Voraussetzungen bei einem Arbeitsraum in einem Zweifamilienhaus und einem Mehrfamilienhaus ein außerhäusliches Arbeitszimmer zu bejahen ist.
Track 09 | Arbeitszimmer im Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus
Außerhäusliche Arbeitszimmer eröffnen interessante Steuerspar-Möglichkeiten. Damit das Finanzamt mitspielt, müssen jedoch strenge Anforderungen erfüllt sein. Das beweist einmal mehr ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs . Die Entscheidung ist deshalb interessant, weil der VIII. Senat des BFH übersichtlich die verschiedenen Fallgruppen zusammengestellt hat.
Der Hintergrund ist bekannt: Das Finanzamt beteiligt sich nur in Ausnahmefällen an den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer. Nur, wenn der Raum den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet, sind die Aufwendungen unbegrenzt als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben abzugsfähig. Maximal 1.250 € erkennt das Fi...