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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 08 | Abgabenordnung: Ausführliche Regelungen zum Insolvenzverfahren im Anwendungserlass

Der (kurz: AEAO) wurde jüngst vom BMF umfassend geändert. Von besonderer Bedeutung sind die komplett neu gefassten Bestimmungen zum Insolvenzverfahren. Wir informieren Sie über die Regelungen zur Verbraucherinsolvenz nach §§ 304 ff. InsO. Das Verfahren gliedert sich in drei Abschnitte: 1. außergerichtliche Einigung, 2. gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren, 3. vereinfachtes Insolvenzverfahren.

Der (kurz: AEAO) enthielt bisher keine Bestimmungen zum Insolvenzverfahren. Das ist nun anders. Sehr ausführlich hat das Bundesfinanzministerium jetzt seine Sichtweise dargelegt. Die umfassenden Ausführungen sind Pflichtlektüre für jeden Berater, der mit dem Thema zu tun hat. Wir wollen Sie heute mit einem Teilaspekt vertraut machen: der Verbraucherinsolvenz nach den §§ 304 ff. InsO. Welche Aussagen hat das BMF hierzu getroffen?

Die Finanzverwaltung beantwortet zunächst die Frage: Wer kann ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen? Nun, das sind zum einen natürliche Personen, die keine selbständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Ausnahmsweise können aber au...