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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 04 | Steuerberatungskosten: Finanzverwaltung weist Einsprüche durch Allgemeinverfügung zurück

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben durch Allgemeinverfügung Einsprüche und Änderungsanträge wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten seit 2006 zurückgewiesen. Der BFH hatte mehrmals entschieden, dass der Gesetzgeber aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verpflichtet war, den Abzug von privaten Steuerberatungskosten zuzulassen. Das BVerfG hat sich leider nicht mit der Frage befasst.

Etwas untergegangen ist nach meiner Einschätzung die Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zum Sonderausgabenabzug von Steuerberatungskosten. Als die Begünstigung ab dem Jahr 2006 gestrichen wurde, hatte es noch einen großen Aufschrei gegeben. Dann entschied der BFH – zur Enttäuschung von Beratern und Mandanten gleichermaßen: Der Gesetzgeber ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verpflichtet, den Abzug von privaten Steuerberatungskosten zuzulassen. Nun, mich hätte sehr interessiert, ob das Bundesverfassungsgericht dies genauso sieht. Leider hat es aber kein Verfahren bis nach Karlsruhe geschafft. Jetzt ist es daher so gekommen, wie es kommen musste:

Die Steuerverwaltungen...