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NWB Nr. 22 vom Beilage Seite 37

Das abgeschriebene Gesellschafterdarlehen

Sven Kiesow

Dieser Beitrag ist Teil der Beilage „Steuerfallen geschickt umgehen!” zu NWB Heft 22/2013.

Sachverhalt

[i]Liquidierung der ausländischen Vertriebstochter aufgrund anhaltender VerlusteEine deutsche GmbH produziert und vertreibt seit Jahren erfolgreich ihre Produkte, auch auf dem tschechischen Markt. In 2004 gründet die GmbH in Tschechien eine Vertriebstochtergesellschaft, um dort den Vertrieb zu bündeln und auszubauen. In den Folgejahren häuft die ausländische Vertriebstochter Anlaufverluste in Höhe von 500.000 € an, die finanziell von der deutschen Muttergesellschaft getragen und in der Bilanz als Gesellschafterdarlehen ausgewiesen werden. Aufgrund der anhaltenden Verluste entschließt sich die GmbH in 2009 die ausländische Vertriebstochter zu liquidieren. Das – nunmehr uneinbringliche – Gesellschafterdarlehen in Höhe von 500.000 € wird kostenwirksam als Forderungsverlust ausgebucht.

I. Steuerfolge

[i]Forderungsverlust steuerlich nicht abzugsfähigDer Forderungsverlust in Höhe von 500.000 € ist steuerlich nicht abzugsfähig.

II. Begründung

[i]Gewinnminderungen aus konzerninternen Darlehen seit 2008 nicht mehr abzugsfähigSeit 2008 sind Gewinnminderungen aus konzerninternen Darlehen gem. § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG nicht mehr abzugsfähig. Das gilt insbesondere für Aufwendungen aus einem Verzicht oder dem Ausfall eines Gesellschafterdarlehens. Zwar sieht § 8b Abs. 3 Satz 6 KStG die...