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NWB Nr. 22 vom Beilage Seite 15

Nießbrauchsvorbehalt – vorbehaltlich brauchbar

Juliane Herrn

Dieser Beitrag ist Teil der Beilage „Steuerfallen geschickt umgehen!” zu NWB Heft 22/2013.

Sachverhalt

[i]Nießbrauch an Anteilen sowie Stimm- und VerwaltungsrechteDer Mandant ist 60 Jahre alt und möchte die Anteile an seiner gewerblichen KG mit einem Wert von 1 Mio. € auf seine Tochter im Wege der vorweggenommenen Erbfolge schenkweise übertragen, sich jedoch zur Absicherung seines Lebensabends einen lebenslänglichen Nießbrauch an den KG-Anteilen vorbehalten. Da ihm der Rückzug aus dem Berufsleben schwer fällt und er gern weiterhin Einfluss auf den Geschäftsbetrieb der KG ausüben möchte, wird zusätzlich vereinbart, dass dem Mandanten während der Dauer des Nießbrauchs die Stimm- und Verwaltungsrechte zustehen. Der Kapitalwert des Nießbrauchs beträgt unter Berücksichtigung der Begrenzung des § 16 BewG 227.970 €.

I. Steuerfolge

Es entsteht Schenkungsteuer in Höhe von rd. 56.000 €.

II. Begründung

[i]Schenkung ist steuerbar und steuerpflichtigDie Schenkung der Anteile an der KG stellt einen steuerbaren Vorgang i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG i. V. mit § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar. Die persönliche Steuerpflicht nach § 2 ErbStG ist ebenfalls gegeben. Steuerpflichtig ist die Bereicherung gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG. Die Wertermittlung der Bereicherung erfolgt gem. § 12 Abs. 1 ErbStG i. V. mit dem BewG. Die Steuer entsteht zum Zeitpu...