Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die ungleiche Schenkung
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage „Steuerfallen geschickt umgehen!” zu NWB Heft 22/2013.
[i]Übertragung von Anteilen an unterschiedlichen TagenV wohnt in Hamburg und ist an einer sehr gut gehenden GmbH mit 30 % beteiligt. Der Wert dieser GmbH im vereinfachten Ertragswertverfahren beträgt insgesamt 10 Mio. €, der Wert des Anteils demzufolge 3 Mio. €. V hat mit seinen Mitgesellschaftern vereinbart, dass er seine Anteile an seinen Sohn S und die Tochter T verschenken wird. Er fährt am Montag zu seinem Sohn nach München und überträgt ihm 15 % an der GmbH und am folgenden Dienstag zu seiner Tochter nach Berlin und überträgt auch ihr 15 %. Die Notare haben ihm versichert, dass keine Schenkungsteuer anfallen wird, da ja alles nach §§ 13a, 13b ErbStG befreit sei.
I. Steuerfolge
[i]Zweite Übertragung ist steuerpflichtig ...Die Übertragung an den Sohn ist schenkungsteuerfrei, die Übertragung an die Tochter löst eine Schenkungsteuer in Höhe von 209.000 € aus.
II. Begründung
[i]... da keine Befreiung mehr nach §§ 13a, 13b ErbStGNach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ist die Schenkung von GmbH-Anteilen nur dann begünstigt, wenn der Schenker zu mehr als 25 % an der Gesellschaft beteiligt ist. Bei der Übertragung an S war V noch zu 30 % beteiligt, bei der Übertragung an T jedoch nur noch zu 15 %, da er j...