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IWB 10/2013 S. 331

Slowenien | Arbeitsrecht wird deutlich unternehmensfreundlicher

[i]Arbeitsrechtsnovelle erleichtert Befristungen und KündigungenDas slowenische Arbeitsgesetzbuch ist zum umfassend novelliert worden. Für den Arbeitgeber gelten seitdem bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags geringere administrative Pflichten. Der Abschluss von Arbeitsverträgen wurde deutlich vereinfacht. Die Kündigungsfrist bei betriebsbedingten Kündigungen wurde auf 15 Tage halbiert, die für personenbedingte Kündigungen auf maximal 80 Tage gekürzt; während der Probezeit gilt für die außerordentliche Kündigung eine Frist von sieben Tagen. Im Fall der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber aus betrieblichen oder personenbedingten Gründen ist dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen. Diese ist von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängig und wurde mit der Gesetzesnovelle pro Beschäftigungsjahr auf zwischen 1/5 und 1/3 des durchsch... /