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Die finanzielle Abwicklung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei Trennung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-35768 Für den Fall der Trennung von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt es keine umfassenden gesetzlichen Regelungen. Zwar gibt es seit 2001 Vorschriften für die Beendigung von eingetragenen Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare, dagegen fehlen für die ungleich größere Gruppe von nichtehelichen Lebenspartnerschaften von Mann und Frau jegliche gesetzlichen Bestimmungen. Lediglich der Rechtsprechung ist zu entnehmen, dass im Fall einer Trennung Ausgleichansprüche zwischen den Partnern bestehen können. So hat das OLG Bremen in seinem Beschluss vom - 4 W 5/12 einen möglichen (für den konkreten Fall aber abgelehnten) Ausgleichsanspruch zwischen den Partnern aus Gesellschaftsrecht, aus ungerechtfertigter Bereicherung sowie den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bestätigt. Gesetzliche Regelungen sind jedoch weiterhin wünschenswert.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Grundsatz
[i]Ausgleichsanspruch nur für gemeinschaftsbezogene AufwendungenLeistungen, die nicht über das hinausgehen, was das tägliche Zusammenleben erst ermöglicht, wie etwa die Erfüllung der laufenden Unterhaltsbedürfnisse oder die Entrichtung der Miete für die gemeinsam benutzte Wohnun...