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Finale Auslandsverluste
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-35770 In der Rechtssache A Oy (Rs. C-123/11 vom NWB KAAAE-31045) hatte der EuGH erneut die Gelegenheit, zum Thema der grenzübergreifenden Verlustverrechnung innerhalb der EU Stellung zu nehmen.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Sachverhalt [i]EuGH, Urteil vom 21. 2. 2013 - Rs. C-123/11, A Oy NWB KAAAE-31045 Die Klägerin – ein finnisches Unternehmen – begehrte, die von ihrer schwedischen Tochtergesellschaft erlittenen Verluste im Rahmen der Verschmelzung auf die Klägerin zu berücksichtigen. Anders als im deutschen Recht ist es im finnischen Steuerrecht möglich, bei inländischen Verschmelzungen den Verlust der übertragenden Gesellschaft bei der übernehmenden Gesellschaft abzuziehen.
EuGH-Urteil [i]Bestätigung der Grundsätze zur Verrechnung finaler Auslandsverluste innerhalb der EUEntgegen den Hoffnungen der Finanzverwaltung, der EuGH möge den Schlussanträgen der Generalanwältin folgen und damit vom Gebot der Berücksichtigung finaler Auslandsverluste innerhalb der EU abkehren, hat das Gericht die Grundsätze der Entscheidung in der Rechtssache Marks & Spencer (Rs. C-446/03 vom NWB ZAAAB-79456) bestätigt. Verluste einer gebietsfremden Tochter sind bei ihrer Mutter abzuziehen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass die Möglichkeiten der Verl...