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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung von Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen
Scheitert die Anerkennung des sozialen Charakters einer Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen allein an der in § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG normierten Pflicht, diesbezüglich ausschließlich auf die Verhältnisse des vorangegangenen Kalenderjahrs abzustellen, sind nach dem die Umsätze dieser Einrichtung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-RL steuerfrei.