„Der Deutschen liebstes Hobby”
Steuern sparen und offene Fragen
Gibt man bei Google die Begriffe „Steuern” und „sparen” ein, erhält man weit mehr als 5 Mio. Treffer, in den Regalen der Buchhandlungen stapeln sich die Bücher zum Thema „Wie spare ich Steuern?”. Selbst im EStG findet man an verschiedenen Stellen Regelungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die es erlauben, Steuern einzusparen. So gibt es neben Steuerbefreiungsmöglichkeiten und Freigrenzen auch Pauschalierungsmöglichkeiten, die eine Besteuerungsmöglichkeit von 30 %, 25 % bzw. 15 % vorsehen. – Steuern zu sparen, ist, wie man sagt, halt der Deutschen liebstes Hobby. Nacke stellt auf Seite 1645 die Voraussetzungen für steuerfreie bzw. pauschaliert zu besteuernde Zuschüsse zum Arbeitslohn vor und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten auf. So hat der BFH in den letzten Jahren an einigen Stellen Vorgaben gemacht, die eine sichere Gestaltung ermöglichen.
Besonders im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden immer wieder Möglichkeiten gesucht, die zum Teil hohe Steuerbelastung zu senken. Hier hat bei der Grundbesitzbewertung der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts in der Praxis eine hohe Bedeutung erlangt. Krause stellt auf Seite 1678 den aktuellen Sachstand dar. Er zeigt die Anforderungen auf, die an ein Gutachten gestellt werden und geht dabei auch auf den Umgang der Finanzgerichte mit unzureichenden Gutachten ein. Nicht aus dem Blick verlieren sollten steuerliche Berater dabei stets, die zumindest überschlägige Prüfung, ob die mögliche Minderung der Erbschaft- und Schenkungsteuer höher ausfällt als die voraussichtlichen Kosten eines Gutachtens.
Enorme Bedeutung für die Praxis hat auch der Steuerbescheid bei der Verlustfestellung gewonnen. Die noch relativ junge Regelung des § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG hat den Modalitäten ein neues Gesicht gegeben. So werden alle Fragen der Verlustfestellung jetzt schon im Steuerbescheid entschieden und nicht erst auf Ebene des Verlustfeststellungsbescheids. Butler zeigt auf Seite 1636, welche Konsequenzen dies nach sich zieht und illustriert die neuen verfahrensrechtlichen Fragen am Beispiel eines erst kürzlich vor dem FG Hamburg verhandelten Falls.
Bei den Zugriffsmöglichkeiten auf die Altersversorgung des GmbH-Geschäftsführers sind bislang noch nicht alle Fragen geklärt. Probleme können sich regelmäßig ergeben, wenn die von der Gesellschaft gemachte Versorgungszusage von der Solvenz der Gesellschaft abhängig ist. Für Geschäftsführer und insbesondere auch Gesellschafter-Geschäftsführer ist daher wesentlich, ob und inwieweit die von der Gesellschaft gemachte Versorgungszusage vom Schicksal der Gesellschaft isoliert werden kann. Werner beleuchtet die noch offenen Rechtsfragen auf Seite 1668.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
NWB 2013 Seite 1617
NWB OAAAE-35763