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Steuerrecht | Keine Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung
Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) löst keine Schenkungsteuer aus. Die vGA wird allein ertragsteuerlich erfasst, und zwar
bei der GmbH durch Hinzurechnung zum Einkommen gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sowie
beim [i]vGA ist nicht freigebigGesellschafter durch Einnahmen aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG.
Schenkungsteuer ist bei einer vGA deshalb ausgeschlossen, weil die Zuwendung durch die GmbH an den Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und damit nicht freigebig erfolgt.
Das [i]Keine Rechtsunsicherheit mehrUrteil beendet eine Rechtsunsicherheit, die der BFH durch ein Urteil aus dem Jahr 2007 selbst ausgelöst hat . Dort hatte der BFH nämlich angedeutet, dass eine vGA auch noch zur Schenkungsteuer führen könnte. Nach dem neuen scheidet eine solche Doppelbesteuerung einer vGA aber n...