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BFH 3.4.2013 V B 125/12, NWB 20/2013 S. 1548

Umsatzsteuer | Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

Nach dem ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises nach der „einfachstmöglichen” Aufteilungsmethode zu erfolgen hat. Liefert der Unternehmer die im Rahmen eines Gesamtkaufpreises gelieferten Gegenstände auch einzeln, ist der Gesamtkaufpreis grds. nach Maßgabe der Einzelverkaufspreise aufzuteilen.