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Merkmale einer Scheinselbständigkeit
Zwar wurde zum die bis dahin im Sozialversicherungsrecht geltende gesetzliche Vermutung aufgehoben, bei Vorliegen bestimmter Kriterien liege Scheinselbständigkeit vor. Gleichwohl ist die Feststellung, ob eine Tätigkeit wirklich oder nur scheinbar selbständig ist, auch heute noch von Bedeutung.
Mithilfe der folgenden Broschüre lassen sich Indizien für die Beurteilung zusammenstellen.
Mehr zum Thema mit weiterführenden Informationen im infoCenter.
Die Broschüre finden Sie hier: