„Das bisschen Haushalt ...”
Doppelte Haushaltsführung und Kindergeld
Die Entscheidung, aus beruflichen Gründen umzuziehen, fällt meist nicht leicht. Noch schwerer fällt sie, wenn gleich eine ganze Familie von dieser Entscheidung betroffen ist. Schließlich ist das Pendeln zwischen zwei Haushalten nicht nur anstrengend, sondern meist auch ziemlich teuer: Zusätzliche Miete, Heimfahrten etc. Wird ein doppelter Haushalt aus beruflichen Gründen geführt, können Ausgaben in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Jedoch werden längst nicht alle Kosten, die Steuerpflichtige in diesem Zusammenhang gerne absetzen würden, von den Finanzämtern anerkannt. Der BFH hat aktuell in zwei Urteilen positiv für Steuerpflichtige entschieden. Hierbei ging es zum einen um die Frage, ob Aufwendungen für einen separat angemieteten Pkw-Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten berücksichtigt werden können. Zum anderen hatte der BFH in einem zweiten Verfahren zu klären, ob alleinstehende ältere Kinder, die wirtschaftlich selbständig sind und im elterlichen Haushalt ein Zimmer bewohnen, die Führung des Haushalts maßgeblich mitbestimmen. Geserich beleuchtet beide Entscheidungen auf Seite 1552.
Interessante Neuigkeiten gibt es auch bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern und beim Kindergeld. Rechtsprechung und Verwaltung waren in diesem sensiblen Bereich zwischen Steuer- und Sozialrecht nicht untätig, so dass es, obwohl verschiedene Gesetzesänderungen im Vermittlungsausschuss „hängen” geblieben sind, bedeutsame Entwicklungen gegeben hat. Bering und Friedenberger erläutern neben diesen Neuerungen auf Seite 1560 auch die Erfahrungen aus den Rechtsänderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 und zeigen die vielfältigen Probleme auf, mit denen sich Familienkassen, Finanzämter und Steuerpflichtige auseinandersetzen müssen.
Auch bei der rechtlichen Gestaltung durch eine Betriebsaufspaltung sind nicht nur steuerliche Auswirkungen zu beachten und mit den Mandanten zu erörtern. Werden vom Finanzamt aufgrund einer Betriebsaufspaltung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gewertet, so handelt es sich (sozialversicherungsrechtlich) hierbei um beitragspflichtiges Arbeitseinkommen. Esskandari und Bick stellen auf Seite 1584 die Auswirkungen für die Praxis dar, die diese Umqualifizierung der Einkünfte mit sich bringt.
Im Anschluss an den ersten Teil seines Beitrags zu den ertrag- und grunderwerbsteuerlichen Aspekten bei der Spaltung von Grundstücksgesellschaften in NWB 19/2013 untersucht Heß auf Seite 1588 im zweiten Teil als Alternativmodell eine Kombination aus einem Formwechsel der GmbH in eine GmbH & Co. KG und einer Realteilung dieser formgewechselten Gesellschaft.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
NWB 2013 Seite 1537
NWB GAAAE-35329