Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
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Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit der erfolglosen Rückübertragung eines Unternehmens in der ehemaligen DDR und geltend gemachten Ansprüchen nach dem Vermögensgesetz als vorweggenommene Betriebsausgaben (vorbereitende Maßnahmen zur Betriebsfortführung) oder als außergewöhnliche Belastung (Divergenz zum , BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015)?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
KAAAE-35183