Arbeitshilfe - Stand: 18.12.2014

Studienaufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten

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Sind Aufwendungen für nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolvierte Bachelor- und Masterstudiengänge als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar? - Sind §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5, 52 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip, den Gleichheitssatz und das Rückwirkungsverbot)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
PAAAE-35177