Bindungswirkung der Feststellung der Endbestände nach § 36 Abs. 7 KStG für die Festsetzung des Auszahlungsanspruchs nach § 37 Abs. 5 KStG und zur Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 13f KStG
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Besteht für die Ermittlung des Körperschaftsteuerguthabens auf den gemäß § 37 Abs. 4 KStG und für die Festsetzung des Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens gemäß § 37 Abs. 5 KStG eine Bindung an die letztmalige Feststellung der Endbestände gemäß § 36 Abs. 7 KStG und an die Feststellungen des Körperschaftsteuerguthabens in den Jahren 2002 bis 2005?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
RAAAE-35159