Anschaffungskosten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
im Rahmen einer atypisch stillen Beteiligung an einer österreichischen
GmbH; negativer Progressionsvorbehalt
Leitsatz
Bei der Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung
ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse und die Verkehrsanschauung
abzustellen.
Das „Bild des Handels” ist durch die Ausnutzung
substantieller Werte durch Umschichtung von Vermögenswerten
gekennzeichnet; es unterscheidet sich von der „Vermögensumschichtung
im Rahmen privater Vermögensverwaltung” durch
den marktmäßigen Umschlag von Sachwerten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1018 Nr. 13 EStB 2013 S. 307 Nr. 8 CAAAE-35125
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