2. Eine wirksame Vertretungsmacht zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf die Kunden eines Lieferers kann nicht durch
eine „Klausel” in den Versandbedingungen dieses Lieferers erteilt werden, die lautet „Wir können in Ihrem Namen alle für die
Einfuhr aus der Schweiz nötigen Erklärungen abgeben.” Eine derartige den Sachverhalt gestaltende Klausel in den AGB ist für
die Kunden überraschend und kann aus diesem Grund zivilrechtlich nicht wirksam in die Verträge einbezogen worden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 970 Nr. 12 UStB 2013 S. 194 Nr. 7 IAAAE-35123
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