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FG Baden-Württemberg | Zurechnung von Einkünften bei Zwischenschaltung ausländischer Abrechnungsgesellschaften
(1) Zahlungen eines inländischen Auftrag- oder Arbeitgebers an einen Ingenieur unter Zwischenschaltung einer ausländischen Abrechnungsgesellschaft sind dem Ingenieur unmittelbar als Einkünfte zuzurechnen. (2) Wird nur der Teil des Honorars als Einkünfte erklärt, der ins Inland zurückgeflossen ist, erfüllt dies den Tatbestand der Steuerhinterziehung.
Der Kl. war als selbständiger Ingenieur bei einer britischen Plc. (A) tätig, die ihn an verschiedene Auftraggeber in Deutschland vermittelte. Der Kl. rechnete seine Leistungen jedoch gegenüber einer S.A. in der Schweiz (P) ab, die ihm die Beträge auf ein inländisches Konto auszahlte. Diese Beträge erklärte der Kl. als steuerpflichtige Einkünfte. P wiederum rechnete die Leistungen des Kl. gegenüber A mit ...