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Übergangsleitlinien zu IFRS 10 bis 12 in EU-Recht übernommen
Ebenfalls Anfang April 2013 wurden die Änderungen zu den Übergangsleitlinien zu IFRS 10, 11 und 12 in EU-Recht übernommen. Diese sollen die Übergangsleitlinien in IFRS 10 klarstellen. Die bisherigen Vorgaben des Konsolidierungspakets verpflichteten in Übereinstimmung mit IAS 8 zu einer retrospektiven Anwendung. Für die Erstanwendung von IFRS 10 sieht das Amendment folgende wesentliche Erleichterungen vor:
Beim Übergang auf IFRS 10 ist eine Befreiung von einer retrospektiven Behandlung für Tochterunternehmen zulässig, die innerhalb der Vergleichsperiode den Konsolidierungskreis verlassen haben.
Als zusätzliche Erleichterung wird die Angabepflicht angepasster Vergleichszahlen auf die bei erstmaliger Anwendung vorangegangene Vergleichsperiode (innerhalb der EU somi...