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Pflicht des Arbeitnehmers zur Steuererklärung mittels vorgegebenen Steuerberaters
Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, der zufolge der ins Ausland entsandte Arbeitnehmer zur Sicherung der getroffenen Nettolohnabrede seine (in- und ausländische) Steuererklärung durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Steuerberater zu erstellen hat, benachteiligt den Arbeitnehmer als AGB unangemessen und ist daher unwirksam (§ 307 Abs. 1 BGB). Hiervon unberührt bleibt die Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme der Steuerberatungskosten ( NWB GAAAE-26993).
Der Arbeitgeber sollte deshalb die Übernahme der Steuerberatungskosten von der Beauftragung des von ihm präferierten Steuerberaters vertraglich abhängig machen, so dass der Arbeitnehmer, der einen anderen Steuerberater vorzieht, die entsprechenden Kosten dann selbst zu tragen hat...