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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 5 AS 369/09

Gesetze: SGB II § 22 Abs. 1 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Eine aufgrund eines nicht erforderlichen Umzugs des Leistungsberechtigten ohne Zustimmung des Leistungsträgers eingetretene Begrenzung der KdU nach § 22 Abs 1 Satz 2 SGB II wirkt nicht fort, wenn in der Folge der Leistungsbezug für mindestens einen Monat unterbrochen war. Die Vorschrift des § 22 Abs 1 Satz 2 SGB II ist auf den dann neuen Leistungsfall nicht (mehr) anwendbar.

Fundstelle(n):
WAAAE-34998

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