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Lohnsteuer | Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Überlassung eines Dienstwagens
Mit nimmt das BMF zur lohnsteuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz Stellung und führt aus, dass sowohl ein nutzungsunabhängiger pauschaler (z. B. Monatspauschale) als auch ein an den gefahrenen Kilometern ausgerichteter Betrag (z. B. Kilometerpauschale) als auch vom Arbeitnehmer übernommene Leasingraten als Nutzungsentgelt [i]Berechnungsprogramm „Kfz-Rechner” NWB ZAAAD-37232anzusehen sind. Ein den Nutzungswert minderndes Nutzungsentgelt muss arbeitsvertraglich oder aufgrund einer anderen arbeits- oder dienstrechtlichen Rechtsgrundlage für die Gestellung des betrieblichen Kfz vereinbart worden sein und darf nicht die Weiterbelastung einzelner Kfz-Kosten zum Gegenstand haben. Wie der Arbeitgeber das pauschale Nutz...