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Bundestag beschließt Verkürzung der Aufbewahrungsfristen
[i]Hechtner, NWB 16/2013 S. 1137; o. V., NWB 17/2013 S. 1275Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BT-Drucks. 17/13082) auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 17/13259) angenommen.
[i]AufbewahrungsfristenDas Gesetz sieht eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Unterlagen von zehn Jahren rückwirkend zum auf acht Jahre und ab auf sieben Jahre vor.
[i]TaschengeldregelungGeregelt wird ferner die Steuerbefreiung von Geld- und Sachbezügen von Wehrpflichtigen, Zivildienstleistenden, freiwillig Wehrdienstleistenden, Reservistendienstleistenden und Bundesfreiwilligendienstleistenden.
[i]BetreuerDas Gesetz enthält eine Gewerbesteuerbefreiung für Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation und eine Umsatzsteuerbefreiung von rechtlichen Betreuern und Vormündern.
[i]Bühnenregisseure und -choreografenDie Umsatzsteuerbefreiungsnorm wird ferner um die Leistungen der Bühnenregisseure und Bühnenchoreografen ergänzt.
[i]Cash-GmbHsEingedämmt werden sollen Gestaltungen durch Nutzung sog. Cash-GmbHs.
[i]FreibetragAuch sollen Arbeitnehmer künftig beantragen können, dass ein im Lohnsteuerabzugsverf...