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FG Köln Urteil v. - 4 K 526/11 EFG 2013 S. 888 Nr. 11

Gesetze: UStG § 1 Abs 1 Nr 1 Satz 1

Umsatzsteuer

Frage der Umsatzsteuerpflichtigkeit eines durch eine städtische Behörde an einen Fremdenverkehrsverein gezahlten Betriebskostenzuschuss

Leitsatz

Die unternehmerische Tätigkeit des Fremdenverkehrsvereins wäre den steuerlichen Unterlagen des Vereins zufolge ohne den Betriebskostenzuschuss der Stadt nicht möglich. Nach dem Ergebnis der Verhandlung dienten die Zahlungen der Stadt dazu, dem Verein eine unternehmerische Tätigkeit als solche auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs, des Messe- und Veranstaltungswesens zu ermöglichen und ihn im Hinblick auf die von ihm betriebene - aber nicht kostendeckend durchführbare - Förderung der vorgenannten Bereiche am Markt zu halten. Demzufolge fehlt es nach Rechtsprechung des EuGH und BFH für einen steuerbaren Umsatz am notwendigen Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 888 Nr. 11
ZAAAE-34825

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