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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei nicht nachgewiesener Steuerhinterziehung
Der Vorsteuerabzug ist einem Unternehmer zu gewähren, wenn er weder wusste noch wissen konnte, dass der an ihn erbrachte Umsatz Teil einer vom Lieferanten begangenen Umsatzsteuerhinterziehung war. Dieses Wissen bzw. Wissen-müssen muss dem Unternehmer nachgewiesen werden, wenn der Vorsteuerabzug versagt werden soll. S. 401
[i]Keine Nachprüfungspflicht des UnternehmersNach dem EuGH darf vom Unternehmer nicht verlangt werden, dass er Nachprüfungen anstellt, ob der Lieferant auch wirklich Unternehmer ist, ob der Lieferant über die fragliche Ware verfügte und sie liefern konnte und ob der Lieferant seiner Pflicht, Umsatzsteuer abzuführen, nachgekommen ist. Eine derartige Nachprüfungspflicht würde nämlich die Beweislast, die beim Finanzamt liegt, auf den Rechnungsempfänger verlagern.
[i]Nachweis anhand objektiver GesichtspunkteDer Streitfall betraf einen bulga...