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BBK 9/2013 S. 403

Gesetzgebung | Reform des Ordnungsgeldes – Erleichterungen für kleine Gesellschaften

Im [i]Gesetzentwurf der BundesregierungZuge der Verabschiedung des MicroBilG hat der Deutsche Bundestag in seiner Ent-schließung vom die Bundesregierung aufgefordert, das seit 2006 geltende Ordnungsgeldverfahren bei pflichtwidriger Unterlassung der Offenlegung von Jahresabschlüssen zu reformieren. Das Bundeskabinett hat am einen Gesetzentwurf verabschiedet, der nun in die parlamentarische Beratung geht. Die Eckpunkte:

Bei [i]Bisherige Höhe des Ordnungsgelds bleibt, aber ...Verletzung der Offenlegungsfrist bleibt es bei der Einleitung eines Ordnungsgeldverfahrens, wobei das angedrohte Ordnungsgeld unverändert mindestens 2.500 € und höchstens 25.000 € beträgt. Es bleibt auch bei der Frist von sechs Wochen, innerhalb derer entweder der Verpflichtung zur Offenlegung nachgekommen oder ein Einspruch vorgetragen werden kann.

Neu ist vorgesehen:

Kommt [i]... Herabsetzung bei Offenlegung oder Hinterlegung innerhalb der Frist von sechs Wochendie G...