GoBS + GDPdU = GoBD.
Einheitliche Anforderungen an die Unternehmens-IT für Konzerne und Kleinstunternehmen?
Unter dem sperrigen Titel „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)” hat das BMF den Verbänden Anfang April den Entwurf eines BMF-Schreibens zugeleitet. Ziel ist es, die bisherigen Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) von 1995 und das Schreiben zum Datenzugriff (GDPdU) von 2001 zusammenzufassen und um den Fragenkatalog zu den GDPdU zu ergänzen.
Ohne Zweifel [i]Anpassung an den Stand der Technik sind die GoBS und auch die Verlautbarungen zu den GDPdU ein wenig in die Jahre gekommen und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Eine Aktualisierung ist also dringend notwendig. Steuerberater Henning Burlein analysiert das Entwurfs-Schreiben ab Seite 404 und kommt zu dem Schluss: Dieser Entwurf modernisiert nicht, sondern ist im Aufbau unstrukturiert und „mit der heißen Nadel gestrickt”. Einer der Kritikpunkte ist die fehlende Unterscheidung zwischen den Anforderungen und Möglichkeiten der mittleren und großen Unternehmen einerseits und denen für kleine und kleinste Unternehmen andererseits. An vielen Stellen prägen Erfahrungen der Finanzverwaltung aus den Außenprüfungen bei KMU den Text. Ein Beispiel:
Betriebsprüfer [i]Kleinst-Buchführungen nicht immer leicht nachvollziehbarals sachverständige Dritte haben oftmals Schwierigkeiten, sich aus einer eher rudimentären Buchführung aufgrund fehlender Buchungstexte einen Eindruck davon zu verschaffen, welche Geschäftsvorfälle angefallen sind. In einer komplexen ERP-Umgebung fehlen Buchungstexte naturgemäß ebenfalls: Der Grund liegt aber darin, dass die elektronischen Belege miteinander verknüpft sind und es so leicht ist, bis zum gescannten Originalbeleg zu gelangen. Gleiches gilt für die Anforderungen an Kassensysteme: Für den DAX-Einzelhandelskonzern sollen die gleichen Anforderungen gelten wie für eine Pizzeria. Es ist unverständlich, diese Fälle nicht zu unterscheiden und unterschiedliche Anforderungen je nach Organisationsgrad zu stellen.
Die KMU sind die eigentliche [i]Wähnert, Untersuchungsgrundsatz versus Mitwirkungsverpflichtung, BBK 7/2012 S. 317 NWB TAAAE-05991 Zielgruppe der GoBD. Denn wie Andreas Wähnert in der BBK zeigte, liegt das Risiko für das Steueraufkommen in der Summe nicht bei den Konzernen, sondern bei kleinen Unternehmen. Das durchschnittliche Mehrergebnis von 66.000 geprüften Kleinstbetrieben betrug zwar nur 14.600 €. Hochgerechnet auf 6,3 Mio. Unternehmen dieser Größenklasse ergibt sich aber ein erhebliches Risiko für das Steueraufkommen.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2013 Seite 393
NWB MAAAE-34770