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Kreditsicherungsrecht | Krasse finanzielle Überforderung bei Höchstbetragsbürgschaften
Bürgschaftsverträge zwischen Kreditinstituten und dem Hauptschuldner persönlich nahe stehenden Personen sind nach st. Rspr. des BGH sittenwidrig und damit nichtig (§ 138 BGB), wenn sie diese finanziell krass überfordern und der Kreditgeber – was dann widerleglich vermutet wird – [i]infoCenter „Bürgschaft” NWB FAAAB-03371die emotionale Verbundenheit des Bürgen mit dem Kreditnehmer ausgenutzt hat. Im entschiedenen Fall hatte die klagende Sparkasse der damaligen Lebensgefährtin des Beklagten zwei Immobiliendarlehen über 360.000 DM gewährt, für die der Beklagte (Nettoeinkommen: 2.500 DM) eine Höchstbetragsbürgschaft über 93.000 DM übernahm. Nach Kreditkündigung nahm sie den Beklagten als Bürgen in Anspruch. Das Landgericht hat die Klage wegen [i]Muster Höchstbetragsbürgschaft NWB VAAAB-05314Sittenwidrigkeit der Bürgschaft abgewiesen, wobei es das pfändbare Einkommen des...