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Zollrecht | Tarifierung eines thermisch behandelten Naturphosphats
Führt eine thermische Behandlung eines Naturphosphats allein nicht zur Herstellung des als Futtermittel verwendbaren Calciumphosphats, sondern bewirkt erst die Zuführung von Phosphorpentoxid und Natriumoxid die Veränderung der Kristallstruktur des Naturphosphats und damit die Entstehung des zu tarifierenden Endprodukts, scheitert nach dem die Einreihung der Ware in die Pos. 3103 KN.