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NWB Nr. 18 vom Seite 1434

DStV: Kritische Stellungnahme zum Entwurf der 4. Geldwäscherichtlinie

[i]www.dstv.de/interessenvertretung/europa/stellungnahmen-europa/Y2013Der DStV äußert sich gegenüber dem Vorschlag zur Novellierung der Geldwäscherichtlinie kritisch. Das generelle Ziel des Entwurfs – die Eindämmung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – sei zu begrüßen, trage jedoch nicht den für Angehörige der steuerberatenden Berufe geltenden Besonderheiten Rechnung. Vorrangig sollten die folgenden [i]Geldwäscheprävention: Checkliste Auftragsannahme NWB JAAAE-09930Aspekte besonders berücksichtigt werden:

  • Mit der Umsetzung der 2. Geldwäscherichtlinie im Jahr 2002 wurden Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in den Verpflichtetenkreis mitaufgenommen. Bereits daraus ergebe sich ein erhöhter bürokratischer Aufwand zur Erfüllung der Vorgaben. Die [i]Hamminger, NWB 22/2012 S. 1853Verzeichnung von jährlich nur zwei bis acht Verdachtsfällen deutschlandweit aus dem Berufsstand rechtfertige keine weitere Verschärfung der Dokumentationspflichten – vielmehr sei eine solche unverhältnismäßig.

  • Bisher liegen nur „schwere Straftaten” im Bereich der Geldwäscherichtlinie. Die vorgeschlagene Erweiterung auf Steuerstraftaten mit einem Höchstmaß von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe würde aber sämtliche Steuerstraftaten im...