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SteuerStud Nr. 5 vom Seite 266

Die Rechnungspflichtangaben im Umsatzsteuerrecht

Eine Übersicht über die umfassenden Vorgaben

Prof. Dr. Alexander Neeser

Die Rechnungspflichtangaben im Umsatzsteuerrecht sind im Steuerstudium wie in der Praxis von überragender Bedeutung. Nach dem Prinzip der ?Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug? wird die Neutralität der Umsatzsteuer für die Unternehmen durch den Vorsteuerabzug hergestellt. Dieser wiederum verlangt bei Brutto-Inlandsumsätzen den Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung. Ohne eine solche Rechnung erhält der Unternehmer daher keine Vorsteuer und wird systemwidrig mit Umsatzsteuer belastet. Die Rechnungspflichtangaben zu kennen, ist deshalb Grundvoraussetzung für die zutreffende Analyse von umsatzsteuerlichen Sachverhalten.

I. Grundsätzliche Anmerkungen

Das Umsatzsteuergesetz enthält umfassende Vorgaben, wie eine Rechnung auszusehen hat. Bedeutung haben die Regelungen vor allem für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG müssen die Angaben vollständig und richtig sein, um den Vorsteuerabzug bei einem Inlands-Brutto-Umsatz zu ermöglichen.

Eine Rechnung ist nach § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG i. V. mit § 31 Abs. 1 UStDV jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Das Dokument muss nicht speziell als Rechnung bezeichnet sein. Keine Rechnungen sind aber Schri...