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Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften
Teil II und III
Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften sind umfangreich und in der Anwendung auch fehleranfällig. Der Beitrag soll daher einen Überblick über die einzelnen Regelungen des § 8 GewStG und des § 9 GewStG geben. Der in der Vorausgabe abgedruckte Teil I des Beitrags hat sich den Hinzurechnungsvorschriften gewidmet; schwerpunktmäßig wurde dabei die Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 1 GewStG betrachtet, die durch ihre einzelnen Tatbestände dafür sorgt, dass jeder Gewerbebetrieb unabhängig von seiner Ausstattung mit Fremd- oder Eigenkapital der Gewerbesteuer unterliegt. In Teil II des Beitrags werden nun zunächst die allgemeinen Kürzungsvorschriften des § 9 GewStG dargestellt; abschließend wird in Teil III ein besonderes Augenmerk auf die spezielle Problematik von Hinzurechnungen und Kürzungen bei betrieblichen Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften gelegt.
II. Die allgemeinen Kürzungen nach § 9 GewStG
Genau wie die Hinzurechnungen des § 8 GewStG sollen auch die Kürzungen nach § 9 GewStG in erster Linie den Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer garantieren. Folglich kommen auch Kürzungen grundsätzlich nur in Betracht, wenn die entsprechenden Beträge im einkommensteuerlichen bzw. kö...