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BFH  - VI R 76/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 63 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 63 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 32 Abs 1 Nr 1, EStG § 32 Abs 1 Nr 2, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1, EUVtr Art 6, AEUV Art 19

Rechtsfrage

Sind im Rahmen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld und den damit verbundenen Zählvorteil auch für Kinder der Lebenspartnerin gegeben?

Verletzt die sich aus § 63 EStG ergebende unterschiedliche Behandlung von Kindern eines Ehegatten einerseits und Kindern einer gleichgeschlechtlichen Partnerin einer eingetragenen Lebensgemeinschaft andererseits die grundrechtlich geschützte Freiheit (Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG) bzw. stellt sie einen Verstoß gegen das europarechtliche Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung (Art. 21 Charta der Grundrechte der Europäischen Union i.V.m. Art. 6 EUVtr, Art. 19 AEUV) dar?

Eingetragene Lebenspartnerschaft; Gleichbehandlung; Kindergeld; Zählkind

Fundstelle(n):
HAAAE-34481

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