Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 18 Fertigungsaufträge
Vorbemerkung
Die Kommentierung beruht auf IAS 18 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle bis zum beschlossenen Änderungen, Ergänzungen oder Interpretationen. Einen Überblick über diskutierte zukünftige Regelungen gibt Rz 91.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1.1 Zielsetzung und Einordnung von IAS 11, Verhältnis zu IAS 18 und IAS 2
1IAS 11 behandelt insbesondere die Frage, wie bei Fertigungsaufträgen (construction contracts) , die sich über mehr als eine (Berichts-)Periode erstrecken, Erlöse, Aufwendungen und Gewinne zeitlich zu verteilen sind.
2Während IAS 18 allgemein den Zeitpunkt der Ertrags- bzw. Erlösrealisierung regelt (→ § 25), enthält IAS 11 besondere Vorschriften für (i. d. R. langfristige) Auftragsfertigung. Die besonderen Vorschriften gehen den allgemeinen Regeln vor, auch wenn es an einem entsprechenden ausdrücklichen Hinweis fehlt. Im Übrigen fallen bei formaler Betrachtung Dienstleistungen (z. B. kundenspezifische Softwarefertigung oder Anfertigung von Steuererklärungen) nicht in den Anwendungsbereich von IAS 11. IAS 18 enthält jedoch hier für die Zwecke der Umsatz- und Gewinnrealisierung (nicht hingegen für Zwecke des Ausweise...