Einkommen- und Gewerbesteuer: Betriebsaufspaltung bei
Zwischenschaltung einer von der beherrschenden Person ebenfalls
beherrschten Gesellschaft
Leitsatz
1. Die für eine Betriebsaufspaltung
notwendige Beherrschung der Besitz-GbR durch den Alleingesellschafter
der Betriebs-GmbH liegt trotz Beteiligung eines Nur-Besitzgesellschafters
vor, wenn lediglich die Bestellung des Erbbaurechts an dem die wesentliche
Betriebsgrundlage bildenden Grundstück, nicht aber dessen
Aufhebung, eines einstimmigen Beschlusses bedarf und der Alleingesellschafter
der Betriebsgesellschaft Mehrheitsgesellschafter und alleiniger
Geschäftsführer der Besitz-GbR ist.
2. Bestellt die Besitz-GbR ein Erbbaurecht
zugunsten einer Zwischengesellschaft, die auf dem Grundstück
ein Gebäude errichtet und dieses an eine Betriebsgesellschaft
vermietet, besteht eine Betriebsaufspaltung unmittelbar zwischen
der Besitz-GbR und der Betriebsgesellschaft, wenn die beide Gesellschaften
beherrschende Person auch die Zwischengesellschaft beherrscht und
das Grundstück eine wesentliche Betriebsgrundlage für
die Betriebsgesellschaft ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 6 Nr. 47 DStRE 2014 S. 129 Nr. 3 EFG 2013 S. 942 Nr. 12 EStB 2013 S. 306 Nr. 8 Ubg 2014 S. 191 Nr. 3 RAAAE-34388
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